Mitgliederwerbung 2021

 

 

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Mitgliederwerbung 2021

Wer wir sind


 

Der Landesverband der im öffentlichen Dienst beschäftigten Tierärzte Baden-Württemberg (LbT) vertritt die Interessen des gesamten Veterinärdienstes im Bundesland - von den Tiergesundheitsdiensten über die Untersuchungsämter, Regierungspräsidien und das Ministerium bis hin zu den Veterinärämtern in den 44 Stadt- und Landkreisen.

Hoher Organisationsgrad


 

 

 

Der Verband setzt sich derzeit aus über 330 im öffentlichen Dienst beschäftigten Tierärztinnen und Tierärzten mit dem Vorsitzenden Dr. Thomas Pfisterer und seinen Stellvertretern Dr. Thomas Stegmanns und Dr. Judith Tyczka zusammen.

Außerdem untergliedert sich der LbT in vier Bezirksgruppen aus den Regierungsbezirken Stuttgart, Karlsruhe, Tübingen und Freiburg sowie die Vertreter der Institutstierärzte (LVIT).

"Vom Stall bis auf den Teller"


Die Arbeitsgebiete integrierter Veterinärämter umfassen

  • Tiergesundheit
  • Tierschutz
  • Tierarzneimittel
  • Amtliche Schlachttier- und Fleischuntersuchung
  • Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung

Berufspolitik


Die vier Bezirksgruppen beraten sich zweimal jährlich im sogenannten Ausschuss über aktuelle berufspolitische Themen. Jede Bezirksgruppe führt zudem eine jährliche Mitgliederversammlung durch und betreut die im jeweiligen Bezirk tätigen Mitglieder.

 

Fortbildung


Der Verband macht sich für die Erfüllung der tierärztlichen Berufspflicht, sich kontinuierlich fortzubilden stark.

So hat sich der LbT-Fortbildungsvormittag im Rahmen des jährlich stattfindenden Baden-Württembergischen Tierärztetages bewährt und erfährt großen Zuspruch aufgrund interessanter und vielfältiger Fachvorträge. Daneben organisiert der LbT alle zwei Jahre eine ganztägige Fortbildungsveranstaltung in Dettingen unter Teck mit aktuellen Fachthemen.

Rechtsschutz


 

 

 

Der LbT ist Mitgliedsverband des Beamtenbundes Baden-Württemberg (bbw). Die Mitgliedschaft umfasst daher auch den fundierten und bewährten Rechtsschutz im Bereich Beamten- und Arbeitsrecht des bbw.